Trauma-Ambulanz

Was ist eine Trauma-Ambulanz

Betroffene von Gewalttaten können in vielen Fällen ein psychisches Trauma, also eine Verletzung der Seele erleiden. Das Erleiden eines psychischen Traumas durch Gewalt ist ein so überwältigendes Erlebnis, dass die Seele darauf mit Schutzreaktionen reagiert. Betroffene können sich dann plötzlich ganz anders als im Alltag erleben. Die Situation wird unwirklich, „wie in einem Film“ erlebt, die Erinnerung daran kann zunächst fehlen. Betroffene können verwirrt sein, nicht mehr wissen, was geschehen ist, sich nicht mehr zurecht-finden und sich auf eine Weise verhalten, die für sie ungewöhnlich ist. Die seelische Gesundheit ist beeinträchtigt.

Die Erfahrung zeigt, dass die Betroffenen durch die Folgen der erlittenen Gewalttaten oft so eingeschränkt sind, dass ihre Kraft nicht ausreicht, um sich selbst Hilfe zu suchen. Auf einen Therapieplatz muss oft lange gewartet werden. So besteht die Gefahr, dass sich traumabedingte psychische Beeinträchtigungen verfestigen und dauerhafte Einschränkungen im täglichen Leben der Betroffenen verursachen. Schnelle Hilfe in den ersten Wochen und Monaten nach dem Trauma ist deswegen besonders wichtig.

Es wurde daher das Konzept für das Trauma-Netzwerk Niedersachsen entwickelt, durch das den Betroffenen vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Fachkliniken eine fachkompetente therapeutische Soforthilfe zur Behandlung ihres Traumas angeboten werden kann.

Unsere Klinik ist Mitglied in diesem Trauma-Netzwerk Niedersachsen und bietet für Erwachsene, die Opfer schwer belastender Gewalterfahrungen wurden, in der Region eine kurzfristige Behandlung an. Auch Angehörige und nahestehende Personen der Opfer können unter Umständen diese Unterstützung erhalten.

Leistungen werden nach Antrag vom Land Niedersachsen bezahlt.

Wer ist leistungsberechtigt?

Leistungsberechtigt sind nach dem Gesetz (SGB XIV / Opferentschädigungsgesetz) Betroffene von Gewalttaten, das heißt:

  • vorsätzliche rechtswidrige gegen eine Person gerichteter tätliche Angriffe (körperliche Gewalt) oder dessen rechtmäßiger Abwehr
  • oder ein sonstiges vorsätzliches rechtwidriges unmittelbar gegen die freie Willensbestimmung einer Person gerichtetes schwerwiegendes Verhalten (psychische Gewalttat).
  • Leistungsberechtigt sind somit Opfer von Straftaten wie sexuellem Missbrauch, sexuellen Übergriffen oder Nötigungen, Menschenhandel, Nachstellungen („Stalking“), Geiselnahme, räuberischer Erpressung.
  • Auch Tatbestände wie Beibringung von Gift, Fehlgehen einer Straftat, Erhebliche Vernachlässigung von Kindern oder Ereignisse im Kontext von Kinderpornografie können berücksichtigt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Leistungen bei erlittenen Gewalttaten im Ausland (§ 15 SGB XIV).

Die Anzeige bei der Polizei ist nicht notwendige Voraussetzung. Behandler unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

Was beinhaltet die Behandlung in der Trauma-Ambulanz

Die Behandlung in der Trauma-Ambulanz erfolgt durch in der Traumatherapie erfahrene Behandler:innen unserer Klinik zunächst für fünf Sitzungen und kann bei Notwendigkeit auf insgesamt 15 Sitzungen verlängert werden.

Sie umfasst neben der Diagnostik vorliegender Probleme eine Aufklärung über mögliche psychische Folgen einer Trauma-Erfahrung und eine entsprechende psychiatrisch - psychotherapeutische Behandlung zur Vermeidung oder Linderung dieser Folgen.

Bei Bedarf beraten wir auch über weitere Unterstützungsmöglichkeiten und helfen bei der Beantragung.

Ansprechpartner

Dr. C. Moschner
Leitender Oberarzt
Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
c.moschner@fontheim.de

 

FÜR DIE AUFNAHME

C. Beyer
Case Management Station 7C
Tel. 05346 81-2938
traumaambulanz@fontheim.de